Statuten des FATP
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Zweck des Vereinsverbands
§ 3 Mittelverwendung
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Organe des Vereinsverbandes
§ 6 Die Delegiertenversammlung (DV)
§ 7 Der Vorstand (VS)
§ 8 Auflösung des Vereinsverbandes
§ 1 Name und Sitz
Der Vereinsverband führt den Namen „Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd“ FATP.
Er hat seinen Sitz am Wohnort des 1.Vorsitzenden.
§ 2 Zweck des Vereinsverbands
Zweck des Vereinsverbands ist die gemeinsame, länderübergreifende Verständigung über
- die berufliche Ethik
- die Ausbildungsinhalte und -umfänge
- die beruflichen und hippologischen Voraussetzungen
- der vertiefende Fachaustausch
- die gemeinsame Aussendarstellung
§ 3 Mittelverwendung
Die Mittel des Vereinsverbands werden für die statutarischen Zwecke verwendet.
Bei Auflösung des Vereinsverbandes fällt sein Vermögen zu gleichen Teilen an die Mitglieder.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereinsverbandes können ausschliesslich juristische Personen werden.
Es sind dies zur Zeit :
- Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten DKThR
- Österr. Kuratorium für Therapeutisches Reiten OKTR
- Förderkreis für Therapeutisches Reiten FkthR
- Schweizer Gruppe für Therapeutisches Reiten SGTR
Es ist ein Mitgliedschaftsbeitrag zu leisten .
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn zwei fortlaufende Jahresbeiträge nicht bezahlt werden.
Mitglieder können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich ihren Austritt erklären.
Mitglieder können bei wichtigem Grund auf Antrag des Vorstands durch die Delegiertenversammlung ausgeschlossen werden.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Delegiertenversammlung.
§ 5 Organe des Vereinsverbands
Organe des Vereinsverbands sind
- die Delegiertenversammlung (DV)
- der Vorstand (VS)
§ 6 Die Delegiert*innenversammlung (DV)
Die DV ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereinsverbands erfordert, jedoch mindestens einmal im Kalenderjahr.
Sie ist vom 1.Vorsitzenden schriftlich zwei Monate im Voraus zu berufen und hat die Tagesordnung zu bezeichnen.
Anträge von Seiten der Vereinsverbands-Mitglieder sind bis spätestens einen Monat vor der DV schriftlich dem 1.Vorsitzenden einzureichen.
Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme; es bestellt zwei Delegiert*innen , wovon eine*r stimmberechtigt ist.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (Ausnahme: Auflösung des Vereinsverbands gemäss § 8)
Die Delegiert*innenversammlung (DV) ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Beförderung des in § 2 genannten Vereinszwecks
- Aufgaben, die sich aus §3 und §4 ergeben
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Aufnahme resp. Ausschluss von Mitgliedern
- Genehmigung der Protokolle der DV
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
- Festsetzung des Jahresbeitrags
- Wahl des Vorstands sowie des 1. Vorsitzenden
- Entlastung resp. Abberufung des Vorstands
- Genehmigung und Änderung der Statuten
- Auflösung des Vereinsverbandes
Die von der DV gefassten Beschlüsse sind in einem Protokoll schriftlich festzuhalten und von den Mitgliedern zu genehmigen . Die behandelten Geschäfte sind den Mitgliedern der einzelnen Verbände durch deren Delegiert*innen bekannt zu machen.
§ 7 Der Vorstand (VS)
Der VS besteht aus je ein*e Delegiert*in der einzelnen Verbände, sie sind für zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig.
Die VS-Sitzungen werden von die*der 1.Vorsitzende vier Wochen im Voraus mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
Der VS ist beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist ; er fasst seine Beschlüsse einstimmig.
Der VS konstituiert sich selbst ; der 1.Vorsitzende und ein weiteres VS-Mitglied sind gemeinsam zeichnungsberechtigt.
Der VS arbeitet ehrenamtlich; Auslagen können ersetzt werden
Der Vorstand (VS) ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Führung der Geschäfte des Vereinsverbands
- Verwaltung des Vermögens des Vereinsverbands
- Vorbereitung und Einberufung der DV, Aufstellen der Tagesordnung
- Leitung der DV
- Ausführung der Beschlüsse der DV
- Vertretung des FATP nach aussen
- Bearbeitung von Aufnahme- resp. Ausschlussanträgen zuhanden der DV
§ 8 Auflösung des Vereinsverbands
Der Vereinsverband kann durch Mehrheits-Beschluss der Delegiert*innenversammlung aufgelöst werden . Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand gemäss § 3.
Diese Statuten wurden von der Delegiert*innenversammlung am 15.11.2020 genehmigt und in Kraft gesetzt.
DKThR…….............. OKTR…….............. G-TR…….............. FkthR……..............
Die*der 1.Vorsitzende des FATP Ein Mitglied der Delegiertenversammlung
Barbara Gäng SGTR Dirk Baum DKThR